NUTZUNGSBEDINGUNGEN
§ 1 Leistungsbeschreibung
1. Das Ziel des CO.3 in Göppingen ist es, Studenten, Startups, Firmen, Projektteams und digitalen Nomaden moderne Arbeitsplätze mit entsprechender Infrastruktur zur
Verfügung zu stellen und eine Community entstehen zu lassen, die gemeinsam
Projekte vorantreibt, neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle
entwickelt und fachübergreifend nach Problemlösungen sucht.
2. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Leistungen:
a) Infrastruktur (Internetzugang, Drucker, Beamer)
b) Bereitstellung von Besprechungsräumen (nach Vereinbarung)
c) Bereitstellung von Schließfächern (nach Vereinbarung)
d) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Workshops
3. Der Büroarbeitsplatz ist ausgestattet mit Schreibtisch, Stuhl, Strom, Internetzugang
(WLAN oder LAN). Des Weiteren ist in der Monatsmiete die Nutzung von Internet,
Drucker, Kopierer, Scanner sowie Reinigung enthalten.
4. Art und Umfang der Leistung wird in § 3 Punkt 2 definiert und richtet sich nach dem
jeweils gewählten Tarif des Vertragspartners, der in der Nutzungsvereinbarung
vereinbart wird. Die Nutzungsmöglichkeiten beschränken sich auf den jeweilig
gewählten Tarif und auf die in der Nutzungsvereinbarung ggf. festgelegte Dauer.
5. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den in der Vereinbarung
bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung
des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die
Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
6. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Der Zugang zum CO.3 ist nur zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag zwischen 07:00 und 20:30 Uhr, und freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr möglich. Der Nutzer akzeptiert die Öffnungszeiten.
2. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich
überprüft. In der individuellen Nutzungsvereinbarung bestätigen beide Parteien den
mangelfreien Zustand der Ausstattung.
3. Der Nutzer verpflichtet sich zum sicheren Abschließen der Räume einschließlich
Schließen von Fenstern am Ende des Geschäftstages (insbesondere, wenn der Nutzer
als letzter die Räumlichkeiten verlässt).
4. Der Nutzer verpflichtet sich das bewegliche Vermögen (insbesondere die
Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu
hinterlassen. Hierzu zählt auch, benutztes Geschirr sowie angebrochene Milch in die
Teeküche zu bringen. Für das benutzte Geschirr wird eine Sammelwanne in den
Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese muss am Ende des Geschäftstages in
die Teeküche gebracht werden, das sich in der Wanne befindliche Geschirr ist in den
Geschirrspüler zu räumen.
5. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des CO.3 zu nächtigen.
6. Besprechungsräume: Im Erdgeschoss (Südflügel) stehen zwei Besprechungsräume zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Mieter zur Verfügung. Die Trennung der Räume
kann durch die flexiblen Wände aufgehoben und somit ein großer Raum geschaffen
werden. Die Öffnung sowie den jeweiligen Rückbau und die erforderliche Bestuhlung
hat der jeweilige Nutzer zu bewirken. Das Mobiliar ist im Hinblick auf den
nachfolgenden Nutzer sauber und ordentlich zu hinterlassen.
7. Küche: Im ersten Obergeschoss ist eine Teeküche vorhanden. Sie ist neben
Küchenschränken mit Zweiplattenherd, Mikrowelle und Kühlschrank sowie
Geschirrspüler ausgestattet. Geschirr und Besteck ist ebenfalls vorhanden. Die
Nutzer der Küche sind verpflichtet, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu
behandeln und das benutzte Geschirr in den Geschirrspüler zu räumen. Das
Betätigen sowie das Ausräumen des Geschirrspülers erfolgt durch das
Reinigungspersonal. Diese Regelung gilt nicht bei größeren Veranstaltungen. Hier
hat der Veranstalter die Reinigung des Geschirrs selbst zu veranlassen.
§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
1. Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
2. Es gibt folgende Tarife:
Tarif fix = Reservierung eines festen Arbeitsplatzes, Aufbau und Verbleib von
Equipment am ausgewählten Platz möglich
Tarif flexibel = Zusicherung eines beliebigen Arbeitsplatzes im OpenSpace, das
mitgebrachte Equipment ist täglich zu entfernen.
3. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, spätestens
jedoch innerhalb 14 Tagen. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto der
Stadt Göppingen, für diese kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Pünktlichkeit
der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Stadt Göppingen.
4. Für ausgehändigte Schlüssel zahlt der Nutzer bei Schlüsselübergabe eine Kaution i.H. v. 25,00 €. Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 4 Dauer des Vertrages und Beendigung
1. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit oder, soweit in der Nutzungsvereinbarung darüber nichts vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
2. Ist ein vertragliches Ende festgelegt, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch
stillschweigend, wenn der Nutzer die Nutzung weiterführt und die Stadt dem nicht
ausdrücklich widerspricht. § 545 BGB bleibt ohne Anwendung. Es bedarf eines
erneuten Vertragsabschlusses.
3. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 14
Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Vertragspartner.
§ 5 Außerordentliche Kündigung
1. Die Stadt Göppingen und der Nutzer können den Vertrag bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
Miete im Verzug ist.
b. der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO (oder eine
vergleichbare Erklärung) abzugeben hat, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat.
c. das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers
mangels Masse abgewiesen wurde.
d. der Nutzer sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen dieses
Vertrags trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.
e. der Nutzer ohne vorherige Zustimmung der Wirtschaftsförderung der Stadt
Göppingen eine andere, nicht vereinbarte oder nicht genehmigte Nutzung
vornimmt und diese trotz schriftlichen Aufforderung (schriftlich?) nicht
innerhalb einer angemessenen Frist aufgibt.
f. der Stadt selbst der Mietvertrag für die Büroräume durch den Hauptmieter
gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung ist jedoch erst zu dem in der
Hauptkündigung genannten Kündigungszeitpunkt möglich.
g. der Nutzer eine nach § 7 unrechtmäßige Nutzung vornimmt.
h. die Stadt Kenntnis von etwaigen urheberrechtlichen, markenrechtlichen,
datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstößen des Nutzers gegenüber
Dritten erlangt.
§ 6 Datenschutz
1. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
3. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 7 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
1. Die Nutzung der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CO.3.
c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellte Infrastruktur.
d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der
Services und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
i) Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 8 Haftung
1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur
Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden
und nicht separat verschließbar sind. Eine Haftung wegen anfänglicher Sachmängel
ist demnach ausgeschlossen. Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu
behandeln und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ordnungsgemäß
zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung die durch unsachgemäße
Behandlung entstanden ist.
2. Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegeneinander sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und soweit es sich
nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne von § 307 II BGB
oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Das Gleiche
gilt für die Haftung des Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei einer Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden beschränkt.
3. Der Nutzer stellt die Stadt Göppingen von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen
möglichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder
sonstige Rechtsverstöße vollumfänglich frei. Der Nutzer ersetzt der Stadt Göppingen
die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für
den Fall, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von Dritten infolge
einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
4. Von Seiten der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen werden keinerlei
Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte persönliche Sachen
übernommen, die nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden. Dem Nutzer ist
bewusst, dass auch andere Nutzer während den Öffnungszeiten Zugang zu den
Räumlichkeiten haben. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen haftet die
Stadt nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der
Sachen durch Dritte.
§ 9 Versicherung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Betreiber und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
1. Das Ziel des CO.3 in Göppingen ist es, Studenten, Startups, Firmen, Projektteams und digitalen Nomaden moderne Arbeitsplätze mit entsprechender Infrastruktur zur
Verfügung zu stellen und eine Community entstehen zu lassen, die gemeinsam
Projekte vorantreibt, neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle
entwickelt und fachübergreifend nach Problemlösungen sucht.
2. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Leistungen:
a) Infrastruktur (Internetzugang, Drucker, Beamer)
b) Bereitstellung von Besprechungsräumen (nach Vereinbarung)
c) Bereitstellung von Schließfächern (nach Vereinbarung)
d) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Workshops
3. Der Büroarbeitsplatz ist ausgestattet mit Schreibtisch, Stuhl, Strom, Internetzugang
(WLAN oder LAN). Des Weiteren ist in der Monatsmiete die Nutzung von Internet,
Drucker, Kopierer, Scanner sowie Reinigung enthalten.
4. Art und Umfang der Leistung wird in § 3 Punkt 2 definiert und richtet sich nach dem
jeweils gewählten Tarif des Vertragspartners, der in der Nutzungsvereinbarung
vereinbart wird. Die Nutzungsmöglichkeiten beschränken sich auf den jeweilig
gewählten Tarif und auf die in der Nutzungsvereinbarung ggf. festgelegte Dauer.
5. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den in der Vereinbarung
bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung
des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die
Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
6. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Der Zugang zum CO.3 ist nur zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag zwischen 07:00 und 20:30 Uhr, und freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr möglich. Der Nutzer akzeptiert die Öffnungszeiten.
2. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich
überprüft. In der individuellen Nutzungsvereinbarung bestätigen beide Parteien den
mangelfreien Zustand der Ausstattung.
3. Der Nutzer verpflichtet sich zum sicheren Abschließen der Räume einschließlich
Schließen von Fenstern am Ende des Geschäftstages (insbesondere, wenn der Nutzer
als letzter die Räumlichkeiten verlässt).
4. Der Nutzer verpflichtet sich das bewegliche Vermögen (insbesondere die
Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu
hinterlassen. Hierzu zählt auch, benutztes Geschirr sowie angebrochene Milch in die
Teeküche zu bringen. Für das benutzte Geschirr wird eine Sammelwanne in den
Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese muss am Ende des Geschäftstages in
die Teeküche gebracht werden, das sich in der Wanne befindliche Geschirr ist in den
Geschirrspüler zu räumen.
5. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des CO.3 zu nächtigen.
6. Besprechungsräume: Im Erdgeschoss (Südflügel) stehen zwei Besprechungsräume zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Mieter zur Verfügung. Die Trennung der Räume
kann durch die flexiblen Wände aufgehoben und somit ein großer Raum geschaffen
werden. Die Öffnung sowie den jeweiligen Rückbau und die erforderliche Bestuhlung
hat der jeweilige Nutzer zu bewirken. Das Mobiliar ist im Hinblick auf den
nachfolgenden Nutzer sauber und ordentlich zu hinterlassen.
7. Küche: Im ersten Obergeschoss ist eine Teeküche vorhanden. Sie ist neben
Küchenschränken mit Zweiplattenherd, Mikrowelle und Kühlschrank sowie
Geschirrspüler ausgestattet. Geschirr und Besteck ist ebenfalls vorhanden. Die
Nutzer der Küche sind verpflichtet, die Einrichtung und das Inventar pfleglich zu
behandeln und das benutzte Geschirr in den Geschirrspüler zu räumen. Das
Betätigen sowie das Ausräumen des Geschirrspülers erfolgt durch das
Reinigungspersonal. Diese Regelung gilt nicht bei größeren Veranstaltungen. Hier
hat der Veranstalter die Reinigung des Geschirrs selbst zu veranlassen.
§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
1. Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Leistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
2. Es gibt folgende Tarife:
Tarif fix = Reservierung eines festen Arbeitsplatzes, Aufbau und Verbleib von
Equipment am ausgewählten Platz möglich
Tarif flexibel = Zusicherung eines beliebigen Arbeitsplatzes im OpenSpace, das
mitgebrachte Equipment ist täglich zu entfernen.
3. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig, spätestens
jedoch innerhalb 14 Tagen. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto der
Stadt Göppingen, für diese kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Pünktlichkeit
der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Stadt Göppingen.
4. Für ausgehändigte Schlüssel zahlt der Nutzer bei Schlüsselübergabe eine Kaution i.H. v. 25,00 €. Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 4 Dauer des Vertrages und Beendigung
1. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit oder, soweit in der Nutzungsvereinbarung darüber nichts vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
2. Ist ein vertragliches Ende festgelegt, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch
stillschweigend, wenn der Nutzer die Nutzung weiterführt und die Stadt dem nicht
ausdrücklich widerspricht. § 545 BGB bleibt ohne Anwendung. Es bedarf eines
erneuten Vertragsabschlusses.
3. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 14
Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für die
Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Vertragspartner.
§ 5 Außerordentliche Kündigung
1. Die Stadt Göppingen und der Nutzer können den Vertrag bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a. der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der
Miete im Verzug ist.
b. der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO (oder eine
vergleichbare Erklärung) abzugeben hat, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat.
c. das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers
mangels Masse abgewiesen wurde.
d. der Nutzer sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen dieses
Vertrags trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.
e. der Nutzer ohne vorherige Zustimmung der Wirtschaftsförderung der Stadt
Göppingen eine andere, nicht vereinbarte oder nicht genehmigte Nutzung
vornimmt und diese trotz schriftlichen Aufforderung (schriftlich?) nicht
innerhalb einer angemessenen Frist aufgibt.
f. der Stadt selbst der Mietvertrag für die Büroräume durch den Hauptmieter
gekündigt wird. Eine fristlose Kündigung ist jedoch erst zu dem in der
Hauptkündigung genannten Kündigungszeitpunkt möglich.
g. der Nutzer eine nach § 7 unrechtmäßige Nutzung vornimmt.
h. die Stadt Kenntnis von etwaigen urheberrechtlichen, markenrechtlichen,
datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstößen des Nutzers gegenüber
Dritten erlangt.
§ 6 Datenschutz
1. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
3. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 7 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
1. Die Nutzung der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CO.3.
c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellte Infrastruktur.
d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der
Services und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
i) Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 8 Haftung
1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur
Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden
und nicht separat verschließbar sind. Eine Haftung wegen anfänglicher Sachmängel
ist demnach ausgeschlossen. Der Nutzer hat den Mietgegenstand pfleglich zu
behandeln und nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ordnungsgemäß
zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung die durch unsachgemäße
Behandlung entstanden ist.
2. Schadensersatzansprüche der Vertragspartner gegeneinander sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen und soweit es sich
nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne von § 307 II BGB
oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Das Gleiche
gilt für die Haftung des Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei einer Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden beschränkt.
3. Der Nutzer stellt die Stadt Göppingen von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen
möglichen urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder
sonstige Rechtsverstöße vollumfänglich frei. Der Nutzer ersetzt der Stadt Göppingen
die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für
den Fall, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von Dritten infolge
einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
4. Von Seiten der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen werden keinerlei
Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte persönliche Sachen
übernommen, die nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden. Dem Nutzer ist
bewusst, dass auch andere Nutzer während den Öffnungszeiten Zugang zu den
Räumlichkeiten haben. Für den Verlust von persönlichen Gegenständen haftet die
Stadt nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der
Sachen durch Dritte.
§ 9 Versicherung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Betreiber und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.