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§ 1 Leistungsbeschreibung
1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:
a) Internetzugang
b) Bereitstellung von Besprechungsräumen (nach Vereinbarung)
c) Bereitstellung von Schließfächern (nach Vereinbarung)
d) Community-Bildung
2. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners, der in der Nutzungsvereinbarung vereinbart wird.
3. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
4. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.
5. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
6. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen zur fristlosen Kündigung.
7. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Der Zugang zum CO.3 ist nur zu den Öffnungszeiten zwischen 07:00 und 20:30 Uhr, Montag bis Donnerstag und zwischen 7:00 und 17:00 Uhr freitags möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
2. Der Nutzer verpflichtet sich zum sicheren Abschließen der Räume einschließlich Schließen von Fenstern am Ende des Geschäftstages.
3. Der Nutzer verpflichtet sich das bewegliche Vermögen (insbesondere die Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, benutztes Geschirr sowie angebrochene Milch in die Teeküche zu bringen. Für das benutzte Geschirr wird eine Sammelwanne in den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese muss am Ende des Geschäftstages in die Teeküche gebracht werden, das sich in der Wanne befindliche Geschirr ist in den Geschirrspüler zu räumen.
4. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des CO.3 zu nächtigen.
§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
1. Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
2. Es gibt folgende Tarife:
3. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Pünktlichkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
4. Für ausgehändigte Schlüssel zahlt der Nutzer bei Schlüsselübergabe eine Kaution i.H. v. 25,00 €. Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 4 Dauer des Vertrages und Beendigung
1. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit bzw. auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 5 Datenschutz
1. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
3. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 6 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
1. Die Nutzung der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CO.3.
c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellte Infrastruktur.
d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der
Services und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
i) Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 7 Haftung
1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
2. In allen Fällen, in denen die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen unterbleiben. Sofern die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt.
Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Nutzer ersetzt der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 8 Versicherung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Betreiber und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:
a) Internetzugang
b) Bereitstellung von Besprechungsräumen (nach Vereinbarung)
c) Bereitstellung von Schließfächern (nach Vereinbarung)
d) Community-Bildung
2. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners, der in der Nutzungsvereinbarung vereinbart wird.
3. Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
4. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.
5. Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
6. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen zur fristlosen Kündigung.
7. Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.
§ 2 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Der Zugang zum CO.3 ist nur zu den Öffnungszeiten zwischen 07:00 und 20:30 Uhr, Montag bis Donnerstag und zwischen 7:00 und 17:00 Uhr freitags möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
2. Der Nutzer verpflichtet sich zum sicheren Abschließen der Räume einschließlich Schließen von Fenstern am Ende des Geschäftstages.
3. Der Nutzer verpflichtet sich das bewegliche Vermögen (insbesondere die Kaffeemaschine, Drucker) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen. Hierzu zählt auch, benutztes Geschirr sowie angebrochene Milch in die Teeküche zu bringen. Für das benutzte Geschirr wird eine Sammelwanne in den Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Diese muss am Ende des Geschäftstages in die Teeküche gebracht werden, das sich in der Wanne befindliche Geschirr ist in den Geschirrspüler zu räumen.
4. Es ist nicht gestattet, in den Räumen des CO.3 zu nächtigen.
§ 3 Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
1. Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
2. Es gibt folgende Tarife:
3. Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Der Nutzer hat die Zahlung auf das angegebene Konto des Betreibers, für diesen kostenfrei, zu leisten. Maßgeblich für die Pünktlichkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Betreibers.
4. Für ausgehändigte Schlüssel zahlt der Nutzer bei Schlüsselübergabe eine Kaution i.H. v. 25,00 €. Die Kaution wird nicht verzinst.
§ 4 Dauer des Vertrages und Beendigung
1. Der Vertrag wird auf die in der Nutzungsvereinbarung vereinbarte Zeit bzw. auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 5 Datenschutz
1. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
3. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
§ 6 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung
1. Die Nutzung der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CO.3.
c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen bereitgestellte Infrastruktur.
d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der
Services und Infrastruktur der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen.
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
i) Angabe von falschen Identitätsdaten.
§ 7 Haftung
1. Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
2. In allen Fällen, in denen die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen unterbleiben. Sofern die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt.
Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Nutzer ersetzt der Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
§ 8 Versicherung
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen ist in ihrer Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
§ 9 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
1. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Betreiber und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.
3. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.